Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltend für Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen von Schnabel Werbung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Schnabel Werbung (nachfolgend „Anbieter“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Spätestens mit Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Als bevollmächtigt gelten alle auftragsbezogen tätigen Personen auf Seiten des Auftraggebers (z. B. Mitarbeitende, Architekten, Agenturen) zur Abgabe/Entgegennahme auftragsrelevanter Erklärungen.
2. Preisangebote
- Angebote sind freibleibend und beruhen auf den bei Angebotsabgabe bekannten Spezifikationen (Formate, Materialien, Stückzahlen, Konfektion, Termine). Änderungen dieser Grundlagen berechtigen zur Preisanpassung.
- Die Preise gelten ab Werk und verstehen sich zzgl. Verpackung, Fracht/Versand, Versicherung sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Telefonische Aufträge mit dem Vorbehalt einer Bestätigung gelten inhaltlich gemäß Bestätigung des Anbieters, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Für Übermittlungsfehler bei telefonischen Bestellungen oder Datenübertragungen haftet der Anbieter nicht.
- Skizzen, Entwürfe, Datenprüfungen, Probedrucke/Proofs, Muster und vergleichbare Vorarbeiten werden gesondert berechnet – auch dann, wenn anschließend kein Auftrag zustande kommt.
- Angebotene Preise sind 30 Tage ab Datum des Angebots gültig. Danach kann eine Neukalkulation erforderlich sein. Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung wesentliche Kosten (Material, Energie, Logistik), ist der Anbieter zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt; bei Verbrauchern erfolgt dies im gegenseitigen Einvernehmen.
3. Lieferung / Versand / Versicherung
- Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin in Textform bestätigt wurden; andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zirkatermine.
- Werden beizustellende Druck-/Produktionsdaten nicht rechtzeitig oder nicht produktionsfähig bereitgestellt, kann der Anbieter – soweit möglich – die Aufbereitung gegen Aufwandspauschale übernehmen oder Dritte beauftragen. Der dadurch entstehende Aufwand wird berechnet.
- Ist eine Datenaufbereitung nicht möglich, verschiebt sich der Liefertermin angemessen; bei nach 12:00 Uhr eintreffenden produktionsfähigen Daten typischerweise um einen weiteren Arbeitstag.
- Fälle höherer Gewalt und vergleichbare, unverschuldete Ereignisse (z. B. Rohstoffengpässe, Maschinen-/Energieausfälle, extreme Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung inkl. Anlaufzeit; der Anbieter informiert unverzüglich. Wird die Leistung dadurch unzumutbar, kann der Anbieter zurücktreten.
- Teillieferungen sind zumutbar und dürfen gesondert abgerechnet werden.
- Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar gegenüber dem Transporteur zu rügen; nicht gemeldete Schäden können vom Anbieter nicht reguliert werden.
4. Beanstandungen / Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat Lieferungen/Leistungen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Beanstandete Ware ist im festgestellten Zustand zur Besichtigung bereitzuhalten bzw. auf Verlangen einzusenden. Verhandlungen über Beanstandungen bedeuten keinen Verzicht auf Einwände gegen verspätete oder unzureichende Rügen.
- Branchen- und produktionsbedingte Toleranzen sind üblich und kein Mangel: Größen-/Maßtoleranzen bis ca. 1 %, Versatz bei Motivteilungen bis ca. 10 mm, Ösenpositionen innerhalb ±10 mm. Geringe Farbabweichungen zwischen Bildschirm/Proof und Auflage sind systembedingt und zulässig.
- Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach eigener Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – zurücktreten. Der Auftraggeber sorgt für Sicherung seiner Daten; bei Nacharbeiten können Daten auf eingereichten Datenträgern verloren gehen.
- Stellt der Auftraggeber Material/Ware zur Weiterverarbeitung, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Beeinträchtigungen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
- Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung.
- Fehler aufgrund fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben/Daten des Auftraggebers liegen in dessen Verantwortungsbereich. Vom Auftraggeber oder dessen Dritten angelieferte/übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht; der Anbieter weist auf offensichtliche Mängel hin. Deren Korrektur erfolgt binnen angemessener Frist durch den Auftraggeber oder gegen Berechnung durch den Anbieter.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage sind branchenüblich und zulässig; berechnet wird die gelieferte Menge.
- Eine zugesagte „Faltenfreiheit“ ist stets ein Ziel, jedoch keine Garantie.
- Etwaige Ansprüche des Auftraggebers sind in der Höhe auf den Auftragswert begrenzt; Folgeschäden (z. B. Montage-/Mietkosten, Verzugsschäden, Imageverluste) sind – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Leben, Körper, Gesundheit – ausgeschlossen.
5. Montage (Werbetechnik/OOH)
- Bei beauftragten Montagen stellt der Auftraggeber rechtzeitig freien, sicheren Zugang sowie bauseitige Voraussetzungen (Tragfähigkeit/Untergründe, Strom, Genehmigungen) sicher. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten und Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet. Gefahrenstellen sind vor Ort abzusichern; witterungsbedingte Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
- Werden ausdrücklich vom Auftraggeber vorgegebene Konstruktionen/Montagetechniken/Materialien verwendet, entfällt die Haftung des Anbieters für daraus resultierende Mängel, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. Datensicherung
- Der Anbieter darf von gelieferten Daten Sicherungskopien anfertigen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber; eine dauerhafte Archivierung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Daten aus der Geschäftsbeziehung werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
7. Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewährt der Anbieter 2 % Skonto auf den Bruttorechnungsbetrag. Skonto setzt den Ausgleich sämtlicher älterer fälliger Rechnungen voraus.
- Bei Kleinaufträgen unter 50 € entfallen Rabatte und Skonto.
- Bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. Zahlungsverzug
Bei Verzug oder wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers kann der Anbieter die Weiterarbeit von Abschlagszahlungen/Sicherheiten abhängig machen, die Arbeit einstellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten.
9. Eigentum / Urheberrecht
- Betriebsmittel und Vorstufen (z. B. Werkzeuge, Schablonen, Daten, Filme, Klischees, Lithos, Reinzeichnungen) bleiben – auch wenn gesondert berechnet – Eigentum des Anbieters und werden nicht herausgegeben.
- Entwürfe, Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen und sonstige kreative Leistungen sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden nur im vereinbarten Umfang übertragen und werden erst nach vollständiger Zahlung wirksam.
- Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung sämtlicher übergebener Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Marken etc.) berechtigt zu sein, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters. Eine Verpfändung/Sicherungsübereignung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern und Pfändungen Dritter unverzüglich anzuzeigen. Die Weiterveräußerung ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig; die dabei entstehenden Kaufpreisforderungen gelten bereits bei Entstehung in Höhe des Rechnungsbetrags als sicherheitshalber abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei Verarbeitung/Vermischung erwirbt der Anbieter anteiliges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte. Der Anbieter wird Sicherheiten auf Verlangen freigeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
11. Haftung
Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.
13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Anbieters. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht; das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Stand: 12.09.2025